23. April 09

Ergebnisse der Tagung

27.04.09

Begrüßungsreden

In ihren Begrüßungsreden sprechen Marie Luise Dreber, Jürgen Lauffer, Ute Trentini und Rainer Metz die Herausforderungen der neuen Medien an und motivieren zur Auseinandersetzung mit den Problematiken.

 

Marie Luise Dreber: Aufruf zum erfolgreichen Content-Sharing

In ihrer Begrüßungsrede spricht Marie-Luise Dreber, Direktorin der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland, schon ein wichtigstes Problem an: Das Internet vergisst nicht. Ein Lösungsansatz wird deutlich: Jugendliche lernen am Besten von anderen Jugendlichen. Es stellt sich die Frage: Wie kann das vermittelt werden ohne dass der moralische Zeigefinger erhoben wird?


Jürgen Lauffer: Mediale Lebenswelten respektieren

Jürgen Lauffer aus dem Vorstand der GMK fasst sich kurz und verdeutlicht besonders die Unterschiedlichkeit der (medialen) Lebenswelten von Jugendlichen und Erwachsenen. Auch in der Mediennutzung unterscheidet sich das Verhalten in den Generationen, weswegen eine Kampagne auf das Nutzungsverhalten der Jugendlichen eingehen müsse.

 

Ute Trentini: Lösungen müssen der Jugendkultur gerecht werden

Ute Trentini vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fordert dazu auf, sich Zeit zu nehmen sich mit den neusten Entwicklungen der neuen Medien auseinanderzusetzen und sich den Herausforderungen zu stellen. Dabei solle auch der Blick auf die Gefährdungen der neuen Medien gerichtet werden.

Auch sie betont die Wichtigkeit der peergroup für die Jugendlichen, auch im Umgang mit dem Internet, hebt des weiteren die Verantwortung der Betreiber hervor. Sie macht deutlich: Lösungen müssen der Jugendkultur gerecht werden.

 

Rainer Metz: Romantische Vorstellung der Datenwelt

Rainer Metz vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz problematisiert vor allem die Einfachheit und Schnelligkeit mit der sich Daten über eine Person sammeln lassen. Das Bewusstsein der Verbraucher halte nicht Schritt und müsse gefördert werden.

Weiter wagt er einen Blick in andere Länder, explizit in die USA, und identifiziert für uns im Vergleich eine romantische Vorstellung der Datenwelt. Seine Aufforderung: Das Problembewusstsein stärken  - im Umgang mit den eigenen Daten, aber auch im Umgang mit den Daten anderer. Rechtliche Rahmenbedingungen nützten nichts, wenn Jugendliche nicht sensibilisiert würden.


Eröffnungsbeiträge

Max Fuchs verkündet das Ende seiner Privatheit

Nach einem historischen Abriss über das Prinzip der Gemeinschaft erläutert Prof. Dr. Max Fuchs, Präsident des Deutschen Kulturrats, die problematische Debatte zwischen dem archaischen Konzept der musischen Bildung und der Medienpädagogik. Er wirft die Frage auf: Kann „Kinder weg von Medien“ die Lösung sein? Fuchs‘ Fazit: Jugendschutz muss sein, der Schlüsselbegriff ist Medienkompetenz.

Er erläutert, dass Netzwerke eine Sozialisationsfunktion, sowie eine politische Funktion haben. Soziale Netzwerke hätten soziales Kapital, seien selbstverständlicher Tag der Alltagskultur, Ressource, man brauche aber Kompetenzen um netzwerkfähig zu sein. Digitale Netzwerke seien für all das die Basis.

 

Bernward Hoffmann: Soziale Netzwerke sind Kultur

Prof. Dr. Bernward Hoffmann aus dem Vorstand der GMK macht deutlich: Erziehung ist Begleitung unter der Bedingung „Interesse“. Er zeigt die Vor- und Nachteile unserer Netze auf: Die Möglichkeit aufgefangen zu werden, aber auch die Gefahr durch die Maschen zu fallen.

Weiter verdeutlicht er, dass ein soziales Netz immer ein Stück Kultur sei, wobei die Aneignung der Kompetenz im Umgang mit digitalen Netzen bei Jugendlichen immer eigenständiger verlaufe. Netzkultur 2.0 verändere pädagogische Beziehungen und das Verhältnis der Menschen zu Raum und Zeit.

Soziale Grenzen würden dabei nicht aufgehoben, sondern bestehende soziale Unterschiede nur wiedergespiegelt. So resümiert Hoffmann folgende Probleme: Die Chancen der Profitnahme aus Sozialen Netzwerken seien ungleich, die Kommunikation sei unverbindlicher, die Trennung von Privat und Öffentlich verschiebe sich und die Durchschaubarkeit mediale Prozesse.

 

Podiumsdiskussion #1

"Social Web" als jugendkulturelles Phänomen - medienpädagogische Herausforderungen für Politik und Gesellschaft

Ute Trentini, BMFSFJ

Edgar Wagner, LfD Rheinland Pfalz

Dr.Guido Brinkel, BITKOM

Phillippe Gröschel, StudiVZ Ltd.

Dr. Rainer Metz, BMELV

Moderation: Dr. Dagmar Hoffmann

 

Eingeleitet wird die Diskussion mit der Vorstellung des Aufgabenbereichs des BMFSFJ. Frau Trentini erklärt, dass das BMFSFJ das Thema der Medienkompetenz durch die Förderung des Projekts JugendOnline unterstützt und mit netzcheckers Jugendlichen einen geschützten Raum bieten. Bewusstsein bei Jugendlichen soll geweckt werden. Als Maßnahme dafür wird die geplante Kampagne genannt. Zentral soll es darum gehen Netzwerke zu schaffen. Sie vertritt die Meinung: „Jugendliche sind sich nicht im Klaren, was es bedeutet Daten in soziale Netzwerke einzustellen.“

Edgar Wagner, Landesbeauftragter für den Datenschutz Rheinland-Pfalz erkennt die Datenschutzproblematik in Sozialen Netzwerken als neue Problematik. Rechtlich passiere „ohne Skandale nichts.“ Er hebt die Bildungsaufgabe als neuen Aspekt
neben Kontroll- und Regierungsaufgabe hervor. Es gebe Lücken im Gesetz. Für jedes Soziales Netzwerk seien unterschiedliche Datenschutzbeauftragte verantwortlich.

Auf die Frage nach der Selbstverpflichtung der Betreiber, bzw Unternehmen erklärt Guido Brinkel, dass das Datenschutzrecht nicht mehr aktuell sei. Die Anbieter verhielten sich rechtskonform. Es entstehen Fragen der Transparenz und Kontrolle für den Nutzer. Ziel sei Flexibilität. Er hebt die Eigenverantwortung der Anbieter hervor, wobei die Hohheit der Nutzer gewahrt werden soll, was einen Bewusstseinswandel voraussetzt. Er macht klar: Nutzer stoßen die Prozesse selber an. Zudem erklärt er, dass Anbieter von sozialen Netzwerken zielgruppenspezifische Werbung brauchen um kostendeckend arbeiten zu können. Derzeit ist eine Kostendeckung noch nicht der Fall.

Zum Jugendschutz im StudiVZ erklärt Phillippe Gröschel, dass auf Jugendschutzthemen von Anfang an wert gelegt wurde. Besonderer Fokus läge dabei auf der Wahrnehmung der Eltern und den Kontaktrisiken. User-Care- und Pädagogischer Bereich sorgen für die Nutzeraufklärung. Reichweite der SNS könne optimal für die Kampagne eingesetzt werden. Filtertechnologien, seien nicht 100%ig ausreichend, vorbeugende Aufklärung sei notwendig.

Zum Verbraucherschutz äußert sich Dr. Rainer Metz, BMELV. Er erklärt: Gesetze sind meist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Der Datenschutz hänge ebenfalls hinterher. Netzwerke mit Verbraucherverbänden, Anbieter etc. sollen Schutz liefern. Verbraucherpolitik soll nicht immer Risiken in den Vordergrund stellen. Chancen des Web 2.0 müssen genutzt werden.

 

Angesprochen auf die Risiken der SNS, besonders auf die Problematik der Speicherung der Daten / das Hinterlassen einer Datenspur erklärt Gröschel: SNS sind nicht von Suchmaschinen auslesbar. Das stehe in den Selbstverpflichtunsgerklärungen der Betreiber. Gelöscht sei gelöscht. Er fordert Sensibilisierung.

Wagner betont: Netzwerke sollen nicht verboten werden. Er stellt die Frage nach dem Maß. WELCHE persönlichen Daten sollen ausgetauscht werden? Zielpunkt der Aufklärung iost für ihn: Jugendliche sollen wissen worauf sie sich einlassen und zurückhaltend sein. Wo wird Selbstdarstellung problematisch? Neben individuellen Konsequenzen besteht die Befürchtung gesellschaftlicher Auswirkungen. Gesellschaft braucht Balance zwischen Geheimnis und Offenheit.

Brinkel hebt hervor, dass die Plattform-Struktur Vorteile bietet: Plattformen bieten bei Mobbing u.a. zentralen, identifizierbaren Ansprechpartner. Man könne in sozialen Netzwerken nicht mehr Schutz bieten als die Gesellschaft im Allgemeinen.

Die Nutzenden sollen wissen was gespeichert wird, fordert Trentini. Neben der Frage „Was wünschen die Nutzenden?“ steht im Fokus der Diskussion: Können juristische Formulierungen verstanden werden? Was will der Nutzer wissen? Es sei Reflexion erforderlich. Welcher Einfluss soll dem Internet eingeräumt werden? Trentini fordert, man müsse in die Auseinandersetzung gehen.

Auf die Frage „Wie verbindlich sind die AGBs?“ erklärt Wagner: Die Existenz von AGBs bedeutet im Falle von Minderjährigen, dass ein rechtlich vorteilhafter Vertrag besteht. Er bezweifelt die reine Vorteilhaftigkeit der Mitgliedschaft in SNS und stellt die Frage nach Konsequenzen. Fordert Auseinandersetzung der Politik mit dem Thema.

Zum Schutz in SNS erläutert Gröschel, dass im schülerVZ die Einladefunktion Sicherheit geben soll. Dennoch werde Nutzern kommuniziert, dass schülerVZ kein geschützter Raum ist. Jugendlichen solle Vertrauen geschenkt und ein eigener Raum zugetraut werden.

 

Fragen aus dem Publikum: „Liegt es in der Verantwortung der Betreiber zu verhindern, dass Fotos heruntergeladen werden können?“

Das Problem lege in der Handhabe, es gebe ein technisches Wettrüsten gegen das Internet. Eine Vorab-Kontrolle durch Betreiber sei nicht möglich und nicht gewünscht. Proaktive Kontrolle müsse möglich sein, ohne dass man für nicht gefundene Inhalte haften muss. Präventive Kontrolle ist rechtlich ausgeschlossen. Es gibt keine Pflicht vorab zu kontrollieren.

 

„Gibt es das Ende der Privatheit?“

Frau Trentini sieht das Ende der Privatheit als Metapher. Sie sagt, Eltern müssen fit gemacht werden. Mit den Jugendlichen sollte man in die Diskussion gehen.

Herr Wagner fordert  Medienkompetenz und eine bessere Abstimmung. Themen des Jugend- und des Datenschutzes seien Verfassungsprinzipien. Grenzen müssen ausgehandelt werden.

Brinkel hebt hervor, Recht solle nicht schablonenhaft angewendet sondern den Bedürfnissen angepasst werden. Die entscheidende Frage sei: Was kann die Regulierung tun um den Bedürfnissen gerecht zu werden?

Gröschel fordert sich auf Neues einzulassen und bedürfnisorientierte Diskussionen führen und Herr Metz hebt die Grenzen der Medienkompetenz hervor und findet, man müsse einen realistischen Rahmen finden, den man Jugendlichen zumuten kann.


28.04.09

JIM-Studie/JIM plus Studie 2008

In ihren Vortrag erläuterte Sabine Feierabend von der SWR-Medienforschung einige Ergebnisse der JIM-Studie und der JIM plus Studie. Die Studie „Jugend Information (Multi-) Media“ des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest stellt dabei fest, dass die Mediennutzung bei Jugendlichen weiter zunimmt. So besitzen rund 95% der Jugendlichen ein Handy. Inzwischen gibt es in mehr Kinderzimmern einen Computer als einen Fernseher. In Bezug auf die Nutzungsdauer sind Computer und Fernseher ungefähr gleichwertig als Hauptmedien der Jugendlichen anzusehen. Laut Sabine Feierabendverfügt das Internet über eine sehr hohe emotionale Bindungskraft bei Jugendlichen. Viele Jugendliche machen deutlich, dass das Internet das Medium darstellt, auf das sie am wenigsten verzichten könnten. Diese Studien verdeutlichen auch, dass zwar viele Jugendliche eine Grundsensibiltät dafür besitzen, was im Netz erlaubt und verboten ist. Dennoch zeigt sich gleichzeitig ein hohes Maß an Naivität im Umgang mit dem Internet. So vertreten viele Jugendliche die Meinung, dass Informationen im Internet stets auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden, bevor sie eingestellt werden. Jugendliche nutzen das Internet in erster Linie als Kommunikationsmedium und als Plattform zur Selbstinszenierung ihrer Lebenswelten. Weitere Informationen zur JIM Studie gibt es unter http://www.mpfs.de .


Medienkonvergenz-Monitoring - Soziale Netzwerke im Spiegel der Forschung

Die Untersuchung von Jugendlichen in Sozialen Netzwerken ist für Maren Würfel von der Universität Leipzig ein zentrales Forschungsthema. Sie stellt fest, dass viele Jugendliche in der Regel mehrere Netzwerke nutzen. Dabei werden sie auf verschiedene Formen innerhalb des Netzwerkes tätig. Sie betrachten Profile, nutzen die Möglichkeiten per Messenger und Pinnwand Nachrichten zu versenden, betrachten und verlinken Bilder und sind Mitglied verschiedener Gruppen. Die Jugendlichen arbeiten im Netzwerk an ihren sozialen Beziehungen und gestalten ihre Identität. Dabei spielt vor allem die Authentizität eine zentrale Rolle. So vertreten viele Jugendliche die Meinung, dass sie sich im Netz so präsentieren, wie sie tatsächlich sind.

Dabei spielen die Themen Privatsphäre oder Datenschutz häufig nur eine untergeordnete Rolle. Die Möglichkeit, das Fremde Zugriff auf diese Daten haben beschäftigt die Jugendlichen häufig weniger, als Probleme, die durch die Interaktion entstehen. So ist es auch nicht verwunderlich, dass zwar ein Großteil die Privatsphäreeinstellungen der Sozialen Netzwerke kennen, viele diese jedoch nicht nutzen.

Auch die Frage, wie kompetent Jugendliche mit ihren Daten umgehen ist von herausragender Bedeutung. Dabei muss geklärt werden, ob Jugendliche die Entscheidung welche Daten sie über sich preisgeben auf Basis einer kritischen Reflexion treffen oder nicht. Dabei wird schnell klar, dass vielen Jugendlichen nicht immer klar ist, wer Zugriff auf ihre Daten hat und wie viel sie von sich preisgeben. Auch gibt es unter Jugendlichen sehr subjektive Vorstellungen, welche Daten schützenswert sind.

Eine klare Positionierung zu sozialen Netzwerken stellt laut Würfel eine Herausforderung dar, der sich die Medienpädagogik stellen muss.


Podiumsdiskussion #2


Das Ende der Privatheit – Umgang von Jugendlichen mit persönlichen Daten im Netz. Herausforderungen und Strategien im Umgang mit einem Kulturphänomen

Jürgen Lauffer, GMK
Markus Gerstmann, ServiceBureau Jugendinformation
Birgit Kimmel, klicksafe.de
Katja Knierim, jugendschutz.net
Heiko Wichelhaus, checked4you.de
Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen
Moderation: Dr. Eva Bürgermeister, KJF, AK Medien der Bundesvereinigung Kulturelle Kindr- und Jugendbildung


Frau Dr, Bürgermeister eröffnete die Diskussion mit der Frage, welche Rolle die medienpädagogische Arbeit in Sozialen Netzwerken spielt. Jürgen Lauffer, Geschäftsführer der GMK stellt fest, dass diese Arbeit zwei zentrale Bereiche umfasst. Der Schutz der Jugendlichen und die Förderung der Medienkompetenzen sollten stets als Schlüsselmerkmale jeder medienpädagogischen Arbeit dienen. Dabei ist festzuhalten, dass sich die kulturelle Praxis von Jugendlichen und Erwachsenen stark unterscheiden. Dies hat zur Folge, dass Erwachsene sich nicht im Klaren sind, was Soziale Netzwerke für Jugendliche bedeuten. Sie sind sich zwar der Risiken und Gefährdungen bewusst, kennen jedoch nicht die Prozesse, die innerhalb der Sozialen Netzwerke für den Jugendlichen ablaufen. Ziel muss es auch sein, die Erwachsenen für die neue Kultur zu sensibilisieren.

Auf die Frage welche Erfahrungen und Strategien der Jugendschutz in Bezug auf die Gefahren durch Soziale Netzwerke haben, stellt Katja Knierim von jugendschutz.net fest, dass es zwei zentrale Handlungsfelder gibt. Diese umfassen die Kontaktrisiken (d.h. Kontakte durch die sich Gefahren für den Jugendlichen ergeben) und Konfrontationsrisiken (die Gefahr der Konfrontation mit nicht jugendgerechten Inhalten). Es existieren Kooperationen mit Betreibern. Dennoch wird aus Sicht des Jugendschutzes noch nicht genug von Betreiberseite getan um Jugendliche langfristig zu schützen. Die Betreiber sollen sich der Herausforderung stellen und das Einstellen gefährdender Inhalte verhindern, und diese nicht erst nach Bekanntwerden entfernen.

Heiko Wichelhaus von checked4you.de, dem Online-Magazin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt fest, dass ihre Arbeit schwerpunktmäßig an den kommerziellen Interessen der Betreiber orientiert ist Für ihn sind persönliche Daten die Währung in Sozialen Netzwerken. Der Anbieter hat Interesse an diesen Daten um sie für Werbezwecke zu nutzen. Diese kommerziellen Interessen der Anbieter müssen für den Nutzer transparent gemacht werden.

Jutta Croll von der Stiftung Digitale Chancen macht deutlich, dass im Rahmen des „Youth Protection Roundtable“ die Thematik des Umgangs mit persönlichen Daten in Sozialen Netzwerken auch auf europäischer Ebene bearbeitet wurde. In einer Expertenbefragung, wurde ermittelt, ob es Unterschiede der Wahrnehmung der Probleme innerhalb der europäischen Länder gebe. Die Experten verschiedener Länder waren sich dabei sowohl in der Bestimmung der Risiken als auch in Bezug auf die Strategien weitgehend einig. So plädierten sie für mehr elterliche Kontrolle (insbesondere bei Kindern) und die Förderung von Medienkompetenzen. Auch in einen Meeting mit europäischen Jugendlichen konnten ähnliche Probleme ermittelt werden. Die Jugendlichen forderten jedoch andere Maßnahmen. So war bei ihnen vor allem der Wunsch nach Löschmöglichkeiten unerwünschter persönlicher Daten vorherrschend.

Markus Gerstmann vom ServiceBureau Jugendinformation stellte die Ansätze seiner Arbeit in Schulen vor. Neben der Veröffentlichung von Flyern zu entsprechenden Themen sind für ihn Projekte an Schulen von besonderer Bedeutung. Da Jugendliche die Experten im Umgang mit Sozialen Netzwerken sind, erarbeitet er Themen wie z.B. Cybermobbing im Rahmen von ExpertInnenkonferenzen. Dabei sollen die Schüler in Kleingruppen zu den Themen arbeiten. Die Ergebnisse der Arbeit werden dann in den Rechnerräumen der Schulen ausgehängt.

Auf die Fragen wie auf das neue Phänomens des Cybermobbings reagiert werden kann, stellt Katja Knierim fest, dass Cybermobbing in vielen Faktoren dem klassischen Mobbing ähnelt. Dieses Problem betrifft bis zu 20% der Jugendlichen. Clicksafe.de reagiert mit mehreren Methoden auf diese Problematik. Eine Methode ist die Veröffentlichung von Unterrichtsmaterialien zu dieser Thematik. Aber auch der Aufbau von Kooperationen, die Veröffentlichung von Fernsehspots und Qualifzierungs- bzw. Fortbildungsmaßnahmen für Pädagogen, Eltern und Jugendliche sind Teil der Angebote die clicksafe.de zur Verfügung stellt. Dabei kommen allgemeine Ansätze der Pädagogik zur Anwendung.

Dr. Eva Bürgermeister stellt die Frage wie man dem  Spannungsverhältnis der Jugendlichen zwischen dem Wunsch nach Präsentation in der Öffentlichkeit und ihren Schutzbedürfnis gerecht werden kann. Wie können die Jugendlichen gefördert, aufgeklärt und geschützt werden?

Katja Knierim fordert eine Kombination von gesetzlicher Arbeit und Bewusstseinsbildung der Jugendlichen. Dies umfasst auf der einen Seite Multiplikatorenarbeit und auf der anderen Seite das Prinzip der Zustimmung bei der Verwendung von Daten. Sie fordert eine explizite Zustimmung der Nutzer als Voraussetzung für die Preisgabe von Daten.

Jutta Croll stellt fest, dass Jugendliche sensibilisiert werden müssen, wo sie ihre Daten preisgeben. So müsste beim Hochladen von Fotos eine Abfrage kommen, um sicherzustellen, dass keine Personenrechte verletzt werden oder ungewollt Ortsinformationen mit hochgeladen werden.

Katja Knierim vertritt die Meinung, dass ein mehrdimensionaler Ansatz erforderlich sei. Die Arbeit müsse bei den Kindern und Jugendlichen ebenso ansetzen, wie bei den Eltern, Pädagogen, der Politik und den Anbietern.

Markus Gerstmann, warnt davor den Jugendlichen den Spaß an ihren Sozialen Netzwerken zu verderben, da sie sich in diesen Fall nur neue Netzwerke suchen. Es ist wichtiger den Jugendlichen Denkanstösse zu bieten, damit sie erkennen, dass sie ihre Daten öffentlich machen. Er fordert ein Bewusstsein für „think before you post“.
Für Birgit Kimmel ist der Diskurs noch nicht an der Basis angekommen. Es ist immer noch nicht klar, wie die Zielgruppe am Besten erreicht werden kann. Daneben fordert sie den Ausbau von Kooperationen um Synergieeffekte besser zu nutzen.


Arbeitsgruppe 1:

Medienpädagogische Konzepte und politische Bildung

Das Ende der Privatheit als politisches Problem

Wolfang Schindler leitet seinen Vortrag mit der Frage ein, wie man Jugendlichen vermitteln kann, dass das Recht auf informtationelle Selbstbestimmung ein Grundrecht darstellt. In einen historischen Exkurs zurück zum Volkszählungsurteil 1983 macht er deutlich, dass es sich hierbei nicht um eine reine jugendkulturelle Thematik handelt. In Zeiten von Überwachungsskandalen in Firmen und Vorratsdatenspeicherung sei der Umgang mit Daten vielmehr ein gesamtpolitisches Thema. Er wirft Fragen auf, wer die Überwacher überwacht? Der Schutz von Daten war schon immer ein Grundanliegen der Menschen. Sie wurden auf kryptographischen Wege verschlüsselt oder physisch vor dem Zugriff durch Dritte geschützt. Selbst im Märchen wird die Macht, die der Zugriff auf Daten verleiht deutlich. Für Rumpelstilzchen hat das Wissen um den Namen sogar tödliche Folgen. Auch wenn es nicht immer um Leben und Tod geht, ist der Schutz von Daten gegen Bekanntwerden, Löschen oder Veränderung von zentraler Bedeutung.

Das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Daten des Einzelnen und dem Überwachungsinteresse des Staates im Zuge der Kriminalitätsbekämpfung wird immer wieder zum Gegenstand der Diskussion. Der Einzelne hat dabei ein Recht auf die Respektierung seiner Privatheit, solange kein begründeter Verdacht besteht, dass er an kriminellen Handlungen beteiligt ist. Dieses Schutzrecht wird jedoch durch präventive Überwachung durch den Staat aufgeweicht. So wird durch die Vorratsdatenspeicherung die Zweckbindung, durch den Staat gesammelter Daten, aufgehoben.

Da aus technischer Hinsicht eine sehr weitreichende Überwachung der Daten des Einzelnen möglich ist, darf die Grenze der Überwachung nicht nur durch die technischen Möglichkeiten beschränkt werden. Der Schutz des einzelnen, muss vielmehr durch rechtliche Beschränkungen der Überwachung sichergestellt werden. In modernen Gesellschaften gibt es ein Sektorenmodell der Privatheit, wobei klare Sektorgrenzen den einzelnen davor schützen sollen, dass seine Daten weitergegeben werden. So sollte der Arzt zwar Zugriff auf alle medizinischen Daten haben, die für die Behandlung des Patienten notwendig sind. Ohne Wissen und Zustimmung des Patienten, sollen diese Daten jedoch nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Das Gleiche gilt für Daten, die in anderen Sektoren gesammelt werden.

Abschließend stellt Schindler fest, dass die Angst vor überwachung das Verhalten der Menschen verändert. Er stellt die Frage wie Menschen auf das Wissen, dass sie in manchen Bereichen überwacht werden, reagieren.

Schlaglichter auf die Sicht von Jugendlichen

Niels Brüggen setzt in seinen Impulsreferat den Schwerpunkt auf die Frage, was Privatssphäre aus Sicht der Jugendlichen bedeutet. Er zeigt Problemfelder auf und stellt Ansätze vor, wo und wie Jugendliche unterstützt werden können. Er bezieht sich dabei auf Erkenntnisse, die er durch medienpädagogisches Handeln in Hauptschulmilieus und bei der Begleitung und Evaluation von netzcheckers.de gewonnen hat.

Als erstes stellt er fest, dass Jugendliche eigene Unterscheidungskriterien für öffentlich und privat haben. Jugendliche glauben, in Sozialen Netzwerken ihre Privatsachen machen zu können, ohne dass die Eltern es mitbekommen. Da sie Erwachsenen häufig nicht die Kompetenzen zutrauen, um diese Netzwerke auch zu nutzen, betrachten sie die Communities als Bereiche, die sich der Kontrolle durch Erwachsene entziehen. Privat sind also die Bereiche, auf die keine Erwachsenen Zugriff haben.

Soziale Netzwerke dienen Jugendlichen als Werkzeug zum Auf- und Ausbau von Sozialbeziehungen ausserhalb der Familie. So haben Jugendliche bei der Wahl, was sie veröffentlichen fiktive oder reale Freunde vor Augen und wählen danach die Informationen aus, die sie preisgeben. Das eigene Profil wird dabei wie ein privater Raum betrachtet. Besucht jemand das Profil, wird zumindest ein Feedback erwartet. Dabei ist es üblich positiv zu kommentieren.

Als Problemfeld ist der Widerspruch von scheinbarer Kontrolle über die eigenen Daten auf der einen Seite und der Kontrollverlust über sie auf der anderen Seite. Der Jugendliche kann selbst entscheiden welche Daten er in seinen Profil preisgibt. Diese Selbstdarstellung wird jedoch durch andere mitgestaltet. So können Einträge im Gästebuch des Profils Daten preisgeben, die der einzelne eigentlich nicht zeigen wollte.

Auch unterscheiden sich die Sichtweisen der Anbieter und der Jugendlichen auf die Daten erheblich. Während der Jugendliche seine Informationen als Privatsachen ansieht, betrachtet der Anbieter der Sozialen Netzwerke die Daten in erster Linie als Währung. Durch intransparente Nutzungsbedingungen ist vielen Jugendlichen nicht klar, was mit ihren Daten geschieht und welche Nutzungs- und Nutzerdaten ausgewertet werden.

Für die pädagogische Bildungspraxis fordert Niels Brüggen eine medienpädagogische Jugendarbeit, die das Ziel der Sensibilisierung und Aufklärung der Jugendlichen verfolgt. Sie sollen angeregt werden, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen und selbstbestimmt zu handeln. Doch auch die Anbieter nimmt er in die Pflicht. Die Plattformen sollen so gestaltet werden, dass Jugendliche sich durch die Voreinstellungen bewusst entscheiden müssen, welche Daten sie offen legen wollen. Auch müssen die Nutzungsbedingungen so gestaltet werden, dass klar ist welche Daten gesammelt werden und was mit ihnen passiert. Schließlich muss es nicht-kommerzielle Angebote geben, die den Jugendlichen Freiräume eröffnen und Raum für die pädagogische Arbeit bieten.

Offene Diskussion

Im Rahmen der Diskussion wurden drei Kernanforderungen an eine eroflgreiche Medienpädagogische Arbeit formuliert. Eine Forderung ist die Einbeziehung aller am Lernprozess beteiligten. Die digitale Spaltung auf Grund unterschiedlicher Lebenswelten der Jugendlichen auf der einen Seite und der Welt der Erwachsenen zerstört Kontakte zwischen diesen Gruppen. Dieser Kontakt muss wieder aufgebaut werden. Medienpädagogische Arbeit mit Jugendlichen benötigt also immer auch Arbeit mit Eltern, Lehrern und Multiplikatoren. Auch muss die Rolle des Pädagogen klarer definiert werden. Er kann nicht als Prozessanleiter alle Probleme lösen sondern muss vielmehr als Lernbegleiter in Arbeitsgruppen moderierend tätig werden. Dies alles verfolgt das Ziel Kompetenzen im Umgang mit Medien zu fördern und dem Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit den Medien zu ermöglichen.

Arbeitsgruppe 2:

Aufklärung junger Menschen aus der Perspektive von Verbraucherschutz und Datenschutz

Verbraucherschutz im Web 2.0 – Referentin Christiane Schäfer (Referat Verbraucherschutz)

Christiane Schäfer leitet ihren Vortrag über Verbraucherschutz im Web 2.0 mit der Darstellung des Risikos der Abofallen in sozialen Netzwerken ein. Sie stellt Kostenfallen im Internet vor und informiert über die Rechtslage.

Weiter stellt sie dar, was das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) tun kann, um Verbraucher zu schützen. Die Maßnahmen aus den Bereichen Recht, Vernetzung und Aufklärung reichen von Broschüren, Vorträgen, Fortbildungen, Infotelefone und Infoständen über Gesetzesvorschläge bis hin zur Zusammenarbeit mit der Polizei.

Bei der Bewertung der Maßnahmen wird deutlich, dass die Elternabende kaum angenommen wurden und Maßnahmen wie Gesetzesvorschläge und das Infotelefon Probleme mit sich bringen. Alle andere Maßnahmen erfuhren eine positive Resonanz.

 

Aufklärung junger Menschen aus Perspektive des Datenschutzes – Referentin Christine Ketzer

Einleitend lenkt Christine Ketzer den Blick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt ihre Idee vor, es müsse ein Recht auf Kindheit ohne Datenprofil geben.

Sie problematisiert, dass es das Ziel der Jugendlichen ist eine atraktive Online-Identität zu schaffen. Als große Aufgabe der Medienpädagogk identifziert sie die Auseinandersetzung mit diesen Online-Identitäten.

Weiter erläutert sie, welche Vorteile die Betreiber von der Veröffentlichung der Daten haben, etwa die passgenaue Werbung. Sie illustriert welche Unternehmen hinter sozialen Netzwerken stecken und dass sich dadurch verschleiert, bei wem veröffentlichte Daten vorliegen können. Sei fordert Transparenz bei den Unternehmensstrukturen.

Abschließend stellt sie dar, dass Opt-In-Funktionen dienlich sind, bewusste Entscheidungen im Umgang mit den eigenen Daten zu treffen.

 

Das Ende der Privatheit – Referent Heiko Wichelhaus

Einleitend bestätigt Heiko Wichelhaus das Problem der Online-Abzocke als flächendeckendes Phänomen. Auch er empfiehlt die Einführung von Opt-In-Funktionen in Soziale Netzwerke, hält dies auch für Jugendlichen zumutbar. Er verdeutlicht: Zustimmung muss ausdrücklich und freiwillig sein.

Er macht darauf aufmerksam, dass ein hohes Anbieterinteresse an den Daten Jugendlicher für Zwecke der Werbung besteht und somit Soziale Netzwerke eine große Versuchung darstellen. Äußerst kritisch beurteilt er die Durchmischung von (redaktionellem) Content und Werbung.

Zudem stellt er Punkte der Selbstverpflichtung der Anbieter in Frage, etwa ob die Abfrage sensibler Daten oder die Verwendung von Klarnamen unbedingt nötig sind.

Nachfragen

Auf die Frage „Wieso wurde der Gesetzvorschlag abgelehnt?“ erläutert Frau Schäfer, es sei so argumentiert worden, dass der Vorschlag nicht in die Rechtssystematik passe. Die Frage „Widerspricht das Konzept der ‚freien Wahl‘ nicht dem Prinzip der freien Marktwirtschaft“ mündete in eine Diskussion in der Heiko Wichelhaus forderte, was geschieht, müsse werberechtlinienkonform sein. Grenzen müssen aufgezogen werden. Das Geschäftsmodell könne nicht Argument gegen Restriktion sein, gerade bei einer jungen Zielgruppe.

Offene Diskussion

Frau Schäfer erklärt, es sei eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes in Arbeit, die ein Kopplungsverbot für Unternehmen beinhaltet. Diese Neuerung kann dazu führen, dass in dem Moment, in dem ein Soziales Netzwerk Zustimmung nicht einfordert, könnte von den anderen Gesetzen verlang werden.

Es besteht die Forderung: Erwachsene müssen selbst Vorbild sein. Die Vorbildfunktion der Erwachsenen wird in Frage gestellt. Ein Problem wird aufgeworfen: Es gibt keine Vorbilder mehr, weil Eltern keine Ahnung von der Materie haben. Es herrsche allgemeiner Aufklärungsbedarf. Eine weitere Forderung ist, aus der Defensive herauszukommen. Bedingungen müssten von den Nutzern gestellt werden.

Zwei Kernprobleme werden identifiziert: Das Internet ist kein geschützter Raum, wie suggeriert wird und auch kein selbstgeschaffener jugendkultureller Raum, sondern es stecken wirtschaftliche Interessen dahinter.

Es wird die Frage nach dem Diskussionsgegenstand gestellt. Welche Angebote sind im Fokus? Heiko Wichelhaus erläutert, die Verbraucherzentrale habe alle Anwendungen im Blick. Christiane Schäfer bestätigt, dass es auch Probleme mit neuen Anwendungen wie Browser-Games gibt.

Abschließend wird diskutiert, ob das Problem nicht schon erledigt ist. Es müsse über eine Medienpädagogik gesprochen werden, die ein grundsätzliches Bewusstsein schafft. Man könne nie auf dem neusten Stand sein, die Technik ist immer schneller, als die Gesellschaft.


Arbeitsgruppe 3:

Pädagogische Intervention in Jugendarbeit und Schule

Die ExpertInnenkonferenz - medienpädagogischen Arbeit an Schulen

Markus Gerstmann stellt die ExpertInnenkonferenz als Mittel da, Themen die von medienpädagogischer Relevanz sind mit Jugendlichen zu bearbeiten. Die Grundidee hinter diesen Projekten ist, dass Jugendliche sich in ihren Lebenswelten am besten auskennen. Die Arbeit mit den Jugendlichen gliedert sich in mehrere Phasen. Nach Vorstellung des Arbeitsthemas recherchieren die Jugendlichen im Internet, bearbeiten die Aufgaben in Kleingruppen, diskutieren und stellen sich ihre Ergebnisse in Form von Referaten vor. Zum Abschluss wird eine Wandzeitung erstellt, die im Medienraum der Schule ausgehängt wird, und somit auch anderen Schülern zur Verfügung steht. Referent und Lehrer halten sich in allen Phasen eher im Hintergrund und fungieren als Berater.

lizzynet.de - Die Community für Mädchen und junge Frauen

Ulrike Schmidt zeigt auf wie durch das das Onlineportal die Internetnutzung von Mädchen und jungen Frauen gefördert wird. Für dieses Ziel bietet lizzynet.de verschiedene Anegbote an, die sich speziell an den Bedürfnissen und Interessen der weiblichen Adressaten orientieren. Im Magazinbereich gibt es Informationen zu aktuellen Themen. Der Community Bereich ermöglciht die Vernetzung mit anderen Nutzerinnen und den Austausch per Chat und Foren. Unter dem Bereich Knowhow werden Workshops angeboten und der Bereich Berufswelt, soll Orientierungshilfen bieten um den Adressatinnen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Sie hat im Rahmen ihrer Arbeit festgestellt, dass Jugendliche im Internet in erster Linie Spaß haben wollen. Mit Informationen über Risiken und Schutzmechanismen wollen sie in der Regel erst dann konfrontiert werden, wenn ein akuter Fall im Freundeskreis vorliegt oder wenn sie von einen Moderator direkt angesprochen werden - z.B. weil sie im Forum ihre reale Adresse eingestellt haben.

Der Spagat zwischen Sozialarbeit in virtuellen Welten und der sozialraumorientierten Arbeit im Jugendzentrum

Lambert Zumbrägel stellt vor wie er sowohl im offenen Jugendtreff Dom@in in Würzburg, als auch mit seinen Avatar Zosch in Teen Second Life sozialarbeiterisch tätig ist. Er stellt dabei fest, dass es sehr aufwendig ist ein virtuelles Jugendzentrum zu betreiben. Auch kann es nur funktionieren, wenn es mit genug Aufwand betrieben wird, um einen ausreichenden Zeitraum offen zu sein und Angebote zu realisieren. Hier stößt man als Sozialarbeiter jedoch schnell an seine Grenzen, da man ja in der Regel einen konkreten Projektauftrag mit einer konkreten Zielgruppe hat, und diese die Kapaztitäen auslastet. Es stellt sich aber nicht nur die Frage, inwieweit man als Sozialarbeiter in virtuellen Welten arbeiten kann und wie das finanziert wird. In diesem Zusammenhang ergeben sich auch moralisch/ethische Fragen. Es stellt sich die Frage, ob man als Sozialarbeiter in die virtuellen Welten der Jugendlichen eindringen darf.

Offene Diskussion

Klar ist für alle Beteiligten, kann Hilfen in der virtuellen Welt kein grundsätzlicher Ersatz für reale Hilfen sein kann. Insofern ist virtuelle Sozialarbeit nur eine Ergänzung. Die Möglichkeiten in virtuellen Welten mit Jugendlichen zu arbeiten sind naturgemäß sehr begrenzt. Es ist zwar möglich Probleme zu besprechen und zum Nachdenken anzuregen - reale Interventionen sind jedoch nicht möglich.

Auch ist die Frage, wie man in SNS arbeiten und eine professionelle Beziehung zu den Jugendlichen aufbauen kann nicht endgültig geklärt. Viele SNS lassen in diesen Zusammenhang nur den Beziehungsstatus Freund zu. Dies hat aber insbesondere zur Folge, dass der Pädagoge auch Zugriff auf Daten bekommt, die der Jugendliche eigentlich nur mit seinen Freunden teilen möchte. Aus diesem Grund wird es schwer die Privatsphäre der Jugendlichen zu wahren.

Dennoch können SNS auch als eine Chance betrachtet werden, da sie ein Medium sind, dass für alle Jugendliche bekannt ist. Dies kann als Ansatzpunkt für die Arbeit dienen.

Arbeitsgruppe 4:

Jugendmedienschutz und Vermittlung von Medienkompetenz – Aktuelle Entwicklungen – Medienerziehung als Prävention

Referenten: Herr Staufer (Bundesprüfstelle) und Frau Knierim (jugenschutz.net)

 

Jugendliche in Sozialen Netzwerken

Es gibt Innovationsschübe durch ungeplante Kommunikationsanwendungen. Herr Staufer behauptet: Heutzutage hat der Einzelne seine Daten nicht mehr im Griff. Es soll der Prozess unterstützt werden, dass es ein demokratisches Netz gibt, dass Partizipation funktioniert.

Risiken und Gefahren

Frau Kniriem stellt eingangs die Vorgehensweise der Recherche in Sozialen Netzwerken vor. Sie erklärt, dass die Systematische Sichtung der Angebote in Form einer verdeckten Recherche mit minderjährigen Identitäten und durch passive Vernetzung geschieht.

Sie verdeutlicht, dass alle Risiken in allen Netzwerken bestehen. Sie gliedert die Gefahren in zwei Risikobereiche: Konfrontationsrisiken und Kontaktrisiken. Die Konfrontationsrisiken umfassen dabei Problemfelder des Rechtsextremismus, der Selbstgefährdung und der Pornografie. Das Problem der Kontaktrisiken ist eng verknüpft mit dem Problem des Datenschutzes. Jugendliche werden animiert, so viele Angaben wie möglich zu veröffentlichen. Die Kontaktrisiken umfassen dabei Problemfelder der sexuellen Belästigung und des Mobbing/Cyberbullying. Besondere Problematik der SNS besteht darin, dass sich Jugendliche genau auf diesen Seiten häufig bewegen.

Entwicklungen

Staufer illustriert: Journalistische Recherchen verlagern sich in Soziale Netzwerke. Es wird sich aus Fotos und Profilen Sozialer Netzwerke bedient.

Weiter macht Staufer deutlich: Das Netz vergisst nicht. Er stellt weitere risikobehaftete Entwicklungen dar: Den Widerspruch der Öffentlichen Privatheit, jugendgefährdende Inhalte, Mobbing als kollektiver Spaß, unbedachte Rechtsverletzungen, Nutzer werden immer jünger, Angebote werden für Erziehende immer schwerer kontrollierbar, Nutzerautonomie und -verantwortung nimmt zu.

Weiter macht er klar: Die Sensibilisierung bei den 14-19jährigen hat zugenommen, die Veröffentlichung der Daten hat sich aber bei den 12-13jährigen verdoppelt. Er zieht den Schluss: Das Risiko bei den Kleinsten ist am größten.

Es kommen immer neue Technologieschwünge, denen kaum vorzuarbeiten ist.

 

Jugendmedienschutz – Was kann getan werden?

Zu den Sicherheitsstrategien der Anbieter gehören Altersbegrenzungen, die Kontrolle der Inhalte durch die Community (Melde-Funktionen) und „soziale Kontrolle“. Hierbei macht Frau Knierim deutlich, dass Altersbegrenzungen nicht verifiziert werden und soziale Kontrolle nicht ausreichend funktioniert.

Zu den Empfehlungen gehören verbesserte Filtertechnologien und nutzerfreundlichere Melde-Systeme. Frau Knierim erläutert, dass Maßnahmen wie die Sensibilisierung der Anbieter, das Bewerben empfehlenswerter Angebote, Handreichungen für verschiedene Zielgruppen oder die Durchführung von Präventionsveranstaltungen

Handlungsstrategien – Medienerziehung als Prävention

Zu möglichen Handlungsmaßnahmen gehören Präventionsveranstaltungen. Dabei soll Medienpädagogik außerschulisch informieren.  Eine weitere Strategie umfasst Methoden und Techniken mit denen Medienkompetenz vermittelt werden soll, ohne die Lehrer zu belasten. Lehrer sollen eher noch entlastet werden.

Offene Diskussion

Es wird diskutiert, dass pornografische Bilder sowie Posendarstellungen aus medienrechtlicher Perspektive entfernt werden müssen. Ziel könne es nicht sein, dass sich nach den wirtschaftlichen Interessen gerichtet wird, sondern es muss sich nach den Bedürfnissen der Nutzer gerichtet werden.

Frau Knierim erläutert: Die Einführung von Medien-Scouts ist immer an die Bereitschaft der Lehrer geknüpft. Das gegenseitige Unterstützen wird als die von den Jugendlichen am besten akzeptierte Methode identifiziert, braucht aber professionelle Anleitung

Es stellt sich die Frage: Kann man als Institution in Netzwerken präsent sein? Dies benötige die Zustimmung der Betrieber. Jugendarbeit soll nur in die Netzwerke gehen in denen sie die Alterbestimmungen nicht verletzen, sonst wird das Vertrauensverhältnis verletzt.

Es wird vorgeschlagen, dass es analog zu Streetworkern „Networker“ geben sollte und dass lokale Netzwerke gefördert werden sollen.



29.04.09

Referat  Dr. Verena Mayer

Dr. Verena Mayer verlangt, es müsse eine „humane Informationsgesellschaft“ geben. Dies beinhaltet das Recht auf anonyme Nutzung, ein pseudonymes Internet im Dienste des Schutzes vor Identitätsmissbrauch.

Ihre zentrale Forderung ist ein immanenter Einbau von Datenschutz in den Sozialen Netzwerken, etwa in Form von datenschutzfreundlichen Standardeinstellungen.

Weiter weist sie auf den Auskunftsanspruch hin und kritisiert das Beschwerdemanagement innerhalb der Communities, etwa dass es keine Möglichkeit gebe als Nicht-Mitglied zu erfahren welche Daten veröffentlicht würden.

Zuletzt äußert sie das Bedürfnis nach einer Bildungsoffensive und hebt die Bedeutung des Datenschutzes und den Wert der Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Risiken hervor.


Podiumsdiskussion #3

Christian Heller, plomlompom.de

Dr. Verena Mayer, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Robert A. Gehring, Technische Universität Berlin

Moderation: Jürgen Lauffer, GMK


Vortrag Robert A. Gehring

Einleitend stellt Robert Gehring drei Thesen zum Thema der Tagung vor: Zum einen entstehe etwas Neues, dem wir mit momentanen Methoden nicht folgen könnten. Er folgert: Normen müssen neu entwickelt werden. Weiter verändere sich der Identitätsbegriff, Online-Identitäten unterscheiden sich von momentanen Identitäten . Zuletzt postuliert er, Internet-Generationen würden früher oder später nach politischem Einfluss verlangen.

Christian Heller, plomlompom.de

Christian Heller behauptet, das Konstrukt der Privatheit sei dem Untergang geweiht. Das Internet als Maschinerie der Datenverarbeitung, sei kaum unter Kontrolle zu bekommen. Sein Ziel ist: positive Strategien im Umgang mit der Öffentlichkeit zu entwickeln.

Heranreifung eines politischen Bewusstseins als Gegenthese zur Spaßgesellschaft?

Dr. Verena Mayer problematisiert die Nicht-Nachvollziehbarkeit des Weges der eigenen Daten, bedingt durch die wachsende Vernetzung. Wachsende Toleranz kann nicht (alleinige) Antwort sein, die Problematik liege in der Verwendung der Daten. Sei sieht Möglichkeiten der Kontrolle über die Daten zurückzugewinnen. C.Heller postuliert die Forderung einer allgemeinen Informationsfreiheit. Er behauptet man müsse die Veröffentlichung aller persönlicher Daten als Alibi-Konzept in Form einer gesamtgesellschaftlichen Lösung. Seine Strategie sei die Streuung von widersprüchlichen Daten um Verwirrung zu stiften. Er ziele mit dem Mehr von Daten auf eine Entwertung der Daten.

R. Gehring berichtet von der Problematik des „sexting“. Vermischung eines rechtlichen sowie Generationen-Konflikts. Er fordert, das Recht zu ändern, nicht die Generation.


Gewünschte Maßnahmen

V. Mayer sieht den Fokus in der Umsetzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung. Als Methode nennt sie die Aufklärung der digital natives in welcher Umgebung sie sich bewegen. Ihre Vision für den Datenschutz: Anbieter in die Pflicht zu nehmen, dass es bessere Kontrollmöglichkeiten gibt.

C. Heller wünscht sich eine Aufklärung über die Strukturen. Plädiert aber für ein Mehr an Öffentlichkeit anstelle von einem Mehr an Kontrollmaßnahmen.

R. Gehring sagt: Nur wer informiert handelt, kann sich bewusst zwischen Optionen entscheiden. Als zentral dafür nennt er den Diskurs zwischen den Generationen. Er fordert Bereitschaft Wertvorstellungen aufzugeben. Um glaubwürdig zu sein, müsse man sich glaubwürdig verhalten, sonst würde man das Ziel Jugendliche zu erreichen verfehlen.

J. Lauffer macht deutlich, dass die geplante Kampagne durch pädagogische Arbeit ergänzt werden muss.


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